Persönlichkeitsrechte und Rechtsinhaberschaft im Hochschulbereich
INHALT
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Lehrende Fotografien von Studierenden(gruppen) anfertigen und diese – beispielsweise auf der Fakultätshomepage – veröffentlichen? Dürfen Studierende ohne Zustimmung Lehrveranstaltungen auf Bild-/Tonträger aufzeichnen? Wem stehen die Rechte an Vorlesungsmaterialien und Prüfungsaufgaben sowie an den von Studierenden angefertigten Projekt- oder Prüfungsarbeiten zu?
Diese und weitere Fragen sind Gegenstand des eintägigen Seminars, bei dem insbesondere persönlichkeitsrechtliche Aspekte, das Recht am eigenen Bild sowie die Rechtsinhaberschaft an den von Studierenden und Dozierenden erstellten Arbeiten im Vordergrund stehen. Die Seminarinhalte werden in einer auch für Nicht-Juristen verständlichen Weise aufbereitet und anhand zahlreicher praxisrelevanter Fallbeispiele erläutert und zur Diskussion gestellt.
SIE ALS TEILNEHMENDE
- erhalten einen Überblick über die auf Studierenden- und Dozierendenseite in Lehre und Prüfung betroffenen Persönlichkeitsrechte, insbesondere über das Recht am eigenen Bild.
- erkennen entsprechende rechtliche Risiken beim Umgang mit Studierendengruppen.
- schätzen Ihre eigene Rechtsposition und deren Durchsetzungsmöglichkeiten ein.
- bewerten die Inhaberschaft von Rechten eigenständig und bestimmen die Grenzen einer zulässigen Verwertung von Projektarbeiten und Prüfungsleistungen durch die Hochschule selbständig.
Termin
Di. 08.05.2018: 10:15 - 16:30 Uhr
Leitung
Ort
BayZiel Ingolstadt
Goldknopfgasse 7
85049 Ingolstadt
Zertifikat Hochschullehre
Arbeitseinheiten:
Reflexion und Evaluation: 7 AE
Teilnahmegebühr
Intern: 150,00 € (Teilnehmende aus den Mitglieds-/Partnerhochschulen)
Extern: 390,00 € (Teilnehmende, die nicht einer Mitglieds-/Partnerhochschule angehören)
Buchung
Die Veranstaltung wurde abgesagt.